Wiederrufrecht

Verbraucherinnen/Verbraucher aus Österreich können von einem im Fernabsatz geschlossenen Vertrag (Fernabsatzvertrag) – d.h. auch bei Online-Shops – innerhalb von 14 Tagen zurücktreten.

Um einen Fernabsatzvertrag handelt es sich, wenn keine gleichzeitige körperliche Anwesenheit der Vertragsparteien zum Abschluss des Vertrags erforderlich ist, wie z.B. bei einem Vertragsabschluss via Internet oder Telefon.

Voraussetzung ist, dass die Unternehmerin/der Unternehmer

  • über ein organisiertes Vertriebs- oder Dienstleistungssystem verfügt, z.B. über eine Website und, dass
  • bis einschließlich des Zustandekommens des Vertrags ausschließlich Fernkommunikationsmittel (Briefe, Internet, Fax, Telefon) verwendet werden.

Als Unternehmer/Unternehmerinnen gelten z.B. auch Vereine oder juristische Personen des öffentlichen Rechts (z.B. Bund, Länder, Gemeinden, gesetzliche Berufsvertretungen).

Für den Rücktritt reicht es aus, dass die Rücktrittserklärung innerhalb von 14 Tagen abgesendet wird. Es müssen keine Gründe für den Rücktritt angegeben werden.

Das Rücktrittsrecht gilt auch für Verträge beim Vertrieb von Arzneimitteln und Medizinprodukten im Fernabsatz. Diese fallen anders als sonstige Gesundheitsdienstleistungen in den Anwendungsbereich des Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetzes.

Darüber hinaus gibt es eine Bagatellgrenze: wenn das von der Verbraucherin/vom Verbraucher zu zahlende Entgelt bis zu 50 Euro beträgt, gibt es bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen kein Rücktrittsrecht. Das Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz ist insgesamt auf solche Verträge nicht anwendbar.